Eingewöhnung

In der Krippe

Unsere Eingewöhnungszeit ist angelehnt an das „Berliner Modell“. Das heißt: Wir gewöhnen Ihr Kind schrittweise an die neue Situation und Umgebung ein. Dies bedeutet für Sie als Eltern, sich vor allem ca. 2 bis 3 Wochen Zeit zu nehmen für diese neue Lebensphase.

An den ersten drei Tagen bringen Sie Ihr Kind für eine Stunde in die Krippe. In dieser Stunde kann es den Gruppenraum kennen lernen und den ersten Kontakt zu den pädagogischen Mitarbeiterinnen aufbauen. Sie selbst als Eltern bleiben im Gruppenraum, halten sich jedoch bezüglich des Gruppengeschehens im Hintergrund. So bleiben Sie als Eltern für ihr Kind ein emotional sicherer Halt.

Ab dem 4. Tag findet eine langsame Ablösung statt. Sie bringen Ihr Kind, verabschieden sich von ihm und verlassen den Gruppenraum. Ihr Kind bleibt dann je nach Stand der Eingewöhnung bis zu einer Stunde allein bei uns, während Sie in den Räumlichkeiten unserer Kindertagesstätte warten. Bei Bedarf können wir Sie umgehend dazuholen. An den folgenden Tagen wird die Zeit des Aufenthaltes in der Krippengruppe immer weiter ausgedehnt, bis Ihr Kind bei uns angekommen ist.

Erfahrungsgemäß kann dieser Prozess bis zu drei Wochen dauern; bei Kindern, die etwas mehr Zeit brauchen, individuell auch länger.

Im Kindergarten

Zum gemeinsamen Kennenlernen bieten wir vor der Aufnahme Ihres Kindes einen Infonachmittag für Sie als Eltern an. An diesem Nachmittag im Mai besteht die Möglichkeit - zusammen mit Ihrem Kind - die zukünftigen Erzieherinnen kennenzulernen, einen Einblick in die Räumlichkeiten zu erhalten und einen individuellen Schnuppertermin abzusprechen. An dem vereinbarten Schnuppertermin begleiten Sie Ihr Kind für eine Stunde während des Kindergartenalltags, ohne dass eine Trennung zwischen Ihnen stattfindet. In dieser Zeit bitten wir Sie, sich als Eltern möglichst bereits im Hintergrund zu halten, um Ihrem Kind die ersten eigenständigen Schritte zu ermöglichen.

Am Infonachmittag wird Ihnen auch der erste Kindergartentag Ihres Kindes mitgeteilt. Dabei bleibt der erste Kindergartentag nach unseren dreiwöchigen Sommerferien denjenigen Kindern vorbehalten, die unsere Kita bereits vor der Schließzeit der Einrichtung besucht haben. Sind diese wieder gut angekommen, findet in der Phase der Eingewöhnung eine schrittweise Gewöhnung Ihres Kindes an den Gruppenalltag statt. Beginnend mit einer Stunde am ersten Tag, steigert sich von Tag zu Tag die Verweildauer Ihres Kindes in der Gruppe. Dieser Prozess kann bis zu drei Wochen dauern. In der Phase der Eingewöhnung begleiten wir jedes Kind individuell, je nachVorerfahrungen des Kindes. Der Blick auf die Bedürfnisse Ihres Kindes und auf Ihre Situation als Eltern wird hierbei nie außer Acht gelassen.

Im Hort

Die zukünftigen Hortkinder haben vor ihrer Aufnahme in den Hort die Möglichkeit, an individuell vereinbarten Schnuppertagen den Hortalltag stundenweise mitzuerleben. Hierbei können sie erste Kontakte zu den Kindern und den pädagogischen Mitarbeiterinnen knüpfen, die Räumlichkeiten kennen lernen und einen ersten Einblick erhalten, wie der Schullalltag in Verbindung mit dem Geschehen im Hort steht.

Integration

In einer unserer beiden Ganztagsgruppen findet seit August 2020 eine Einzelintegration statt. Dies bedeutet, dass keine Trennung zwischen Kindern mit und ohne Behinderung stattfindet, sondern eine alltagsintegrierte Förderung praktiziert wird. Von dieser neuen Situation profitiert die ganze Gruppe: Die Kinder entwickeln ein Gespür für gegenseitige Rücksichtnahme und Akzeptanz. Eine heilpädagogische Fachkraft unterstützt aktuell mit 12 Stunden/Woche unsere zwei pädagogischen Mitarbeiterinnen und unsere zusätzliche Betreuungskraft.

Im August 2021 erweitert sich diese Gruppe zu einer Ganztagsintegrationsgruppe. Von da an werden gem. §2 Abs. 2 2. DVO- KitaG insgesamt maximal 17 Kinder betreut. Hierbei werden mindestens zwei, jedoch höchstens drei, Kinder mit Behinderung bzw. erhöhtem Förderbedarf berücksichtigt. Weiterhin wird der Personalschlüssel dahingehend erweitert, dass ab August 2021 drei pädagogische Fachkräfte und eine zusätzliche Betreuungskraft im Schichtdienst, zusammen mit einer heilpädagogischen Fachkraft gemäß § 2 Abs. 4 2. DVO-KitaG mit 39 Stunden/Woche, in der Gruppe tätig sein werden.

Die heilpädagogische Förderung beinhaltet behinderungsspezifisch erforderliche Maßnahmen: Die Förderung der emotionalen, körperlichen und geistigen Entwicklung, die Entwicklung und Förderung des Sozialverhaltens sowie die Förderung von Konzentration, Ausdauer und Selbstständigkeit.